Aufhebung des Verbots der Sexarbeit für HIV-positive Sexarbeiter*innen – Positionspapier der AIDS-Hilfen Österreichs
Obwohl sich HIV in den letzten Jahren zu einer gut behandelbaren Infektion entwickelt hat, sind Sexarbeiter*innen, die sich infizieren, nach wie vor mit einem Berufsverbot konfrontiert. Da bei wirksamer Therapie keine Übertragung von HIV mehr möglich ist, stellt dieses Berufsverbot eine Diskriminierung von Sexarbeiter*innen dar. Diese Rechtslage birgt zudem die Gefahr, dass HIV-positive Sexdienstleister*innen, die unter wirksamer Therapie stehen, ihre Arbeit in der Illegalität ausüben müssen.
Die AIDS-Hilfen Österreich haben dazu ein Positionspapier verfasst.
„Durch eine wirksame und konsequent angewandte antiretrovirale Therapie sinkt die Virenlast unter die Nachweisgrenze und verhindert so eine Weitergabe des Virus an andere, insbesondere auch beim Geschlechtsverkehr.“
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„Somit stellt das Berufsverbot eine Diskriminierung für Sexarbeiter*innen, die eine wirksame antiretrovirale Therapie haben, dar und ist weder nachvollziehbar noch zeitgemäß im Sinne des aktuellen Stands der medizinischen Forschung.“
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„Die Erfahrung zeigt, dass Sexarbeiter*innen, die in einem illegalen Rahmen tätig sind, neben gesundheitlichen Risiken auch einem großen Risiko Opfer von Gewalt zu werden, ausgesetzt sind. Gleichzeitig erhöht die Illegalität die Hemmschwelle, Anzeige zu erstatten. Die Tätigkeit in der Illegalität schränkt somit die Handlungsmöglichkeiten vieler Sexarbeiter*innen ein und wirkt sich dadurch negativ auf ihre psychische und physische Gesundheit aus.“
Das gesamte Positionspapier findet ihr hier.