Änderung des Wiener Prostitutionsgesetz mit 01.06.2023
Ab 01.06.2023 gibt es Änderungen im Wiener Prostitutionsgesetz 2011 (WPG 2011).
Viele neue Regelungen sind in dem geänderten Gesetz zu finden, die vor allem Lokalbetreiber*innen betreffen. Die wichtigste Änderung für Sexarbeiter*innen:
- Bei der Meldung zur Ausübung der Sexarbeit „Blaue Karte“, ist in der Meldestelle für Prostitutionsangelegenheiten ein gültiges Gesundheitsbuch (auch von anderen Bundesländern möglich) „Grüne Karte“, vorzuweisen (§ 5 Abs. 1 WPG 2011). Das bedeutet, es muss nun erst die Untersuchung im STD-Ambulatorium erfolgen und auf den Erhalt der Kontrollkarte gewartet werden, bis man sich bei der Landespolizeidirektion Wien registrieren lässt.
Die gesamte Rechtsvorschrift finden Sie hier.
Bei Fragen zum novellierten Gesetz können Sie sich gerne an uns wenden. Entweder per Mail an sophie@volkshilfe-wien.at oder telefonisch unter 018975536.