Ab Mai 2023 werden vom Amtsärztlichen Referat für Sexuelle Gesundheit und Prostitution der Magistratsabteilung 15 – Gesundheitsdienst, also der MA15, Ausweise gem. § 2 BGBl II 198/2015 im Scheckkartenformat ausgegeben. Die bereits im Umlauf befindlichen Ausweise behalten selbstverständlich ihre Gültigkeit.

Sie müssen also nichts tun, wenn sie noch die Grüne Karte im Papierformat besitzen. Wer sich bei der MA15 neu anmeldet, wird die Grüne Karte im neuen Format erhalten – die Karte sieht dann in etwa aus wie eine Bankomat-Karte.

Zur Online-Terminvereinbarung im Zentrum für Sexuelle Gesundheit (MA15) kommen Sie übrigens hier.