Ab 1. Juni 2023 treten Änderungen bezüglich der Terminvereinbarung und Bezahlung der Gesundheitsuntersuchung im Zentrum für sexuelle Gesundheit der MA15 in Kraft.

 

Wichtige Änderungen ab 1. Juni 2023, die Sie als Sexdienstleister*in betreffen:

Ab Juni wird die Kassastelle wieder geöffnet sein, dann können die 2,10 Euro für die medizinische Kontrolluntersuchung wieder vor Ort bezahlt werden. Bis dahin werden aktuell Erlagscheine an die jeweils registrierten Meldeadressen verschickt.

Eine Terminvereinbarung ist ab 1. Juni 2023 nur erforderlich, wenn

  • Sie zu einer Erstuntersuchung in das Zentrum für sexuelle Gesundheit kommen und/oder
  • Sie keinen gültigen Kontrollausweis („grüne Karte“) besitzen.

Zudem ist zu beachten, dass es ab 1. Juni 2023 keine Online-Terminvereinbarungen mehr gibt.

Per E-Mail können Sie sich für eine Erstuntersuchung an erstuntersuchung.zsg@ma15.wien.gv.at wenden oder telefonisch unter +43 1 4000-87780 (Montag bis Freitag erreichbar von 8:30 bis 11:30 Uhr) einen Termin vereinbaren.

Wenn Sie bereits regelmäßig zur Kontrolluntersuchung der MA15 gehen, werden Ihnen die Termine für die kommenden Untersuchungen auf die neue „grüne Karte“ (im Scheckkartenformat) nach jeder Kontrolluntersuchung neu aufgedruckt. Falls Sie einen Termin verpasst haben, können Sie dienstags, mittwochs und donnerstags von 8:00 bis 10:30 Uhr ohne Termin zur Kontrolluntersuchung kommen.

 

Weitere Infos zum Zentrum für sexuelle Gesundheit, zu anfallenden Kosten der (Erst-)Untersuchung oder zu kostenlosen Beratungsangeboten, z.B. bei einer Infektion finden Sie hier.

 

Bei Fragen sind wir Montag bis Donnerstag von 10 bis 17 Uhr per Telefon, Mail oder über Social Media erreichbar.