Eine Liste über Bordelle und Laufhäuser in Wien, welche über eine Genehmigung verfügen finden Sie HIER. Die Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und wird in regelmäßigen Abständen überarbeitet.

Mit 01.06.2023 trat das geänderte Wiener Prostitutionsgesetz 2011 (WPG 2011) in Kraft. Zahlreiche neue Regelungen sind in dem geänderten Gesetz zu finden. Die für Sexarbeiter:innen relevanteste Änderung:

  • Bei der Meldung zur Ausübung der Sexarbeit „Blaue Karte“, ist in der Meldestelle für Prostitutionsangelegenheiten ein gültiges Gesundheitsbuch (auch von anderen Bundesländern möglich) „Grüne Karte“, vorzuweisen (§ 5 Abs. 1 WPG 2011)

Eine Überblick über die wichtigsten Änderungen finden Sie hier.

 

 

Mit 23.04.2021 trat eine neue Sicherheitsverordnung für Prostitutionslokale in Kraft. Es werden neue Bestimmungen für die Hygiene und sanitäre Vorkehrungen eingeführt:

Ab 22.8.2021 gelten neue Bestimmungen für Alarmsysteme, vor allen für Lokale in der nur eine Person (wenn auch nur kurzfristig) tätig ist.

Ab 22.10.2021 gelten neue Bestimmungen für die Lüftung in Lokalen, vor allem für Räumlichkeiten ohne Fenster. Die vollständige Verordnung finden Sie hier: