Ab 26.12.2020 ist mit der neuen Corona Verordnung jegliche Form der Prostitution untersagt.  Gemäß § 5, (3), Punkt 6 dieser Verordnung ist das Betreten von Einrichtungen zur Ausübung der Prostitution weiterhin untersagt. Gemäß § 6 (4) ist das Betreten von Arbeitsorten zum Zweck der Erbringung körpernaher Dienstleistungen untersagt. Dies bedeutet, das Hausbesuche nicht mehr zulässig sind. Wahrscheinlich dauert die Einschränkung bis zum 8. Feburar 2021.