Nach einem Gerichtsurteil werden die Bordelle in NRW mit sofortiger Wirkung wieder geöffnet. Quelle: https://www.waz.de/politik/oberverwaltungsgericht-kippt-prostitutionsverbot-in-nrw-id230362720.html?utm_source=browser&utm_medium=push-notification&utm_campaign=cleverpush

Die Länder Hamburg, Bremen, Niedersachsen und Schleswig-Holstein haben sich darauf geeinigt „ab 15. September 2020 die Corona-bedingten Einschränkungen im Bereich der Prostitution im Rahmen eines Stufenkonzepts zu lockern. Solche Lockerungen sind rechtlich geboten und verfolgen zudem das Ziel, Illegalität im Prostitutionsgewerbe zu verhindern und somit vermeidbare Infektionsrisiken zu reduzieren. Damit es zu keinen grundlegenden Asymmetrien an Landesgrenzen kommt, gehen die Bundesländer gemeinschaftlich vor. Dienstleistungen, die in angemeldeten Prostitutionsstätten oder im Rahmen von Prostitutionsvermittlungen angeboten werden, können unter strengen Auflagen wieder stattfinden. Dazu gehören insbesondere die Vorlage eines Schutzkonzeptes, eine ständig zu tragende Mund-Nasen-Bedeckung, vorherige Terminvereinbarungen, Aufnahme von Kundenkontaktdaten, ausreichende Belüftung und ein Alkoholverbot. Weiterhin nicht gestattet ist die Ausübung der Prostitution in jeglicher Art von Fahrzeugen und im Rahmen von Prostitutionsveranstaltungen.“ Quelle: https://www.hamburg.de/sozialbehoerde/pressemeldungen/14292024/2020-09-08-sozialbehoerde-corona-neuregelungen/