Die Sittenwidrigkeit bezüglich Sexualdienstleistungen wurde mit 18.04.2012 vom OGH aufgehoben. Dies bedeutet, dass Prostituierte (sowie auch Bordellbetreiber) die Honorare beim Kunden einklagen können. Dies war bisher durch ein vorangegangenes Urteil des OGH aus dem Jahr 1989 nicht möglich. SOPHIE begrüßt das neue Urteil und sieht darin einen wichtigen Schritt auf dem Weg zu fairen Arbeitsbedingungen für SexarbeiterInnen.
Näheres dazu finden Sie hier: OGH Urteil 2012.