Aktuelle Informationen zur neuen Covid-19-Verordnung
Laut der aktuellen Verordnung dürfen Prostitutionslokale ohne Einschränkungen geöffnet sein.
Eine FFP2 Maskenpflicht in geschlossenen Räumen gilt nicht mehr, das Tragen einer FFP2 Maske wird aber nach wie vor empfohlen. Ein G-Nachweis ist nicht mehr erforderlich.
Die aktuellen Informationen des Sozialministeriums finden Sie hier.
INFO: Die Impfpflicht in Österreich wurde ausgesetzt. Es besteht jedoch weiterhin die Empfehlung zur Impfung.
Kostenlose Möglichkeiten für PCR-(Gurgel-)Tests finden Sie hier für Wien, Niederösterreich und das Burgenland. Bei Fragen zur Anwendung und Unterstützung bei der Registrierung können Sie sich gerne an uns wenden!
Einen Überblick über Impfangebote in Wien, Niederösterreich und im Burgenland finden Sie über das Portal der Initiative „Österreich impft“. Für Unterstützung bei der Terminbuchung oder Fragen zur Impfung können Sie gerne einen Beratungstermin vereinbaren unter 01 897 55 36 – wir sind von MO-DO von 10 bis 17 Uhr für Sie da!