Ansuchen für die finanzielle Unterstützung können seit 20.04.2020 bei der WKO online eingebracht werden.

Die Unterstützung können Selbstständige, die durch COVID-19 innerhalb des Zeitraumes von 16.03.2020 bis 15.03.2021 wirtschaftlich signifikant bedroht sind, beantragen. Die Auszahlung ist in 12 Betrachtungszeiträume unterteilt:

  • Betrachtungszeitraum 1: 16.3.2020 bis 15.4.2020
  • Betrachtungszeitraum 2: 16.4.2020 bis 15.5.2020
  • Betrachtungszeitraum 3: 16.5.2020 bis 15.6.2020
  • Betrachtungszeitraum 4: 16.6.2020 bis 15.7.2020
  • Betrachtungszeitraum 5: 16.7.2020 bis 15.8.2020
  • Betrachtungszeitraum 6: 16.8.2020 bis 15.9.2020
  • Betrachtungszeitraum 7: 16.09.2020 – 15.10.2020
  • Betrachtungszeitraum 8: 16. 10.2020 – 15. 11.2020
  • Betrachtungszeitraum 9: 16. 11.2020 – 15. 12.2020
  • Betrachtungszeitraum 10: 16.12.2020 – 15.01.2021
  • Betrachtungszeitraum 11: 16.01.2021 – 15.02.2021
  • Betrachtungszeitraum 12: 16.02.2021 – 15.03.2021

Achtung! Für jeden Betrachtungszeitraum muss ein separater Antrag eingebracht werden.

Dabei muss jeweils bestätigt werden, dass der/die Antragsteller/in durch COVID-19 wirtschaftlich signifikant bedroht ist. Das ist der Fall, wenn im jeweiligen Betrachtungszeitraum ein Umsatzeinbruch von mindestens 50% eingetreten ist, die laufenden Kosten nicht mehr gedeckt werden konnten oder wenn (zumindest überwiegend) ein Betretungsverbot bestanden hat.

 Die genauen Förderkriterien sowie das Antragsformular finden Sie auf wko.at/haertefall-fonds .

Auf der Seite des Bundesministeriums für Finanzen finden Sie die FAQ zum Corona-Hilfspaket der Österreichischen Bundesregierung.

Gerne unterstützen wir Sie bei der Abklärung, ob Sie die Voraussetzungen für die Förderungen erfüllen. Sollte dies nicht der Fall sein, bemühen wir uns trotzdem um Hilfestellungen. Melden Sie sich einfach bei uns telefonisch oder per Mail. Montag bis Donnerstag sind wir von 10:00 bis 17:00 Uhr für Sie erreichbar.