27.05.2020. Es wurde heute eine neue Verordnung verlautbart,  die bereits festlegt, dass mit 1. Juli 2020 Bordellbetriebe wieder betreten werden dürfen!

Siehe § 9 Abs. 2 „Das Betreten von Einrichtungen zur Ausübung der Prostitution ist untersagt.“ i.V.m. Pkt. 19: „§ 9 Abs. 2 entfällt mit Ablauf des 30. Juni 2020.“  https://www.sozialministerium.at/Informationen-zum-Coronavirus/Coronavirus—Rechtliches.html.

Mit 6. Juni ist die Sexarbeit in der Schweiz wieder erlaubt. Weitere Informationen finden Sie hier: https://www.sexwork.ch/de/

Für die Öffnung wurden in der Schweiz ein Hygienekonzept entwickelt: http://sexwork.ch/images/corona/Corona-Schutzkonzept_Erotikgewerbe.pdf

In Deutschland wurde auch bereits ein Vorschlag erarbeitet: https://berufsverband-sexarbeit.de/wp-content/uploads/2020/05/200519_BesD-Hygienekonzept-1.pdf