Eine Liste über Bordelle und Laufhäuser, welche über eine Genehmigung verfügen und einer Veröffentlichung zugestimmt haben, finden Sie HIER. Die Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und wird in regelmäßigen Abständen überarbeitet.

NEUE Verordnung des Magistrats der Stadt Wien: Mit 23.04.2021 trat eine neue Sicherheitsverordnung für Prostitutionslokale in Kraft. Es werden neue Bestimmungen für die Hygiene und sanitäre Vorkehrungen eingeführt:

Ab 22.8.2021 gelten neue Bestimmungen für Alarmsysteme, vor allen für Lokale in der nur eine Person (wenn auch nur kurzfristig) tätig ist.

Ab 22.10.2021 gelten neue Bestimmungen für die Lüftung in Lokalen, vor allem für Räumlichkeiten ohne Fenster. Die vollständige Verordnung finden Sie hier: